Anwendungen

Anwendungen für elektronische Signaturservices


 

Elektronische Steuererklärung (ElsterOnline)

Mit TC QSign Karten können Steuerpflichtige am Elsterverfahren teilnehmen und sich dort registrieren lassen. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie auf dem Elsterportal dann z.B. ihre Steuerklärung auf elektronischem Wege erstellen.

Bitte beachten Sie, das erst TC QSign Karten, die nach dem 15.12.2008 ausgegeben wurden, für das Elsterportal geeignet sind. Vor diesem Termin erstellte Karten sind für Elster nicht geeignet.

Elektronische Rechnungsstellung (E-Billing / E-Invoicing)

Die elektronische Rechnung versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur berechtigt zum Vorsteuerabzug entsprechend den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes (TC Signature Service).

Emissionshandel

Die Teilnahme am Emissionshandel schreibt zwingend die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur vor, da das Verfahren ausschließlich elektronisch abgewickelt wird und mit qualifizierten elektronischen Signaturen abzusichern ist.

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Die Novelle der Nachweisverordnung vom 20.10.2006 (BGBI. I Nr. 48, S.2298) legt verpflichtend fest, dass spätestens ab dem 01.04.2010 das herkömmliche papiergebundene Nachweisverfahren bis auf speziell geregelte Ausnahmen (z.B. Übernahmescheine im Bereich der Sammelentsorgung) nur noch in elektronischer Form durchgeführt werden darf. An die Stelle der bisher zu leistenden handschriftlichen Unterschrift tritt im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) die qualifizierte Signatur. Diese wird für die beteiligten Erzeuger, Beförderer, Entsorger und Behörden nach einem Stufenplan obligatorisch. Entsorger und Behörden sind ab dem 01.04.2010 verpflichtet die Unterschrift per qualifizierter Signatur zu leisten, während Erzeuger und Beförderer erst ab dem 01.02.2011 die qualifizierte Signatur nutzen müssen.

Online Mahnverfahren

Das automatisierte gerichtliche Online-Mahnverfahren erlaubt die vollständige elektronische Abwicklung von Mahnverfahren über das Internet.

Vergabeplattformen (e-Vergabe)

Öffentliche und private Vergabeplattformen wickeln Verfahren vermehrt rein elektronisch ab und schreiben hierbei die Verwendung von qualifizierten elektronischen Signaturen vor, zum Beispiel die Vergabeplattform des Bundes.

Vollständigkeitserklärung (VE)

Hersteller und Vertreiber haben die Vollständigkeitserklärungen für Verkaufsverpackungen seit April 2009 bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer in elektronischer Form für drei Jahre gemäß den Anforderungen von Anhang VI zu hinterlegen. Die Prüfbescheinigung der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigten Buchprüfer oder unabhängigen Sachverständigen ist mit qualifizierter elektronischer Signatur zu versehen.

eGovernment

Die Deutsche Rentenversicherung bietet die Möglichkeit, direkt online auf das eigene Rentenkonto zuzugreifen, zum Beispiel um seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altervorsorge abzurufen.

Deutsches Patent- und Markenamt

Eine Vielzahl von Schutzrechten können beim Deutschen Patent- und Markenamt elektronisch angemeldet werden. Diese Art der Anmeldung stellt eine Alternative zur "klassischen" Anmeldung in Papierform dar, und ermöglicht es dem Anmelder, eine rechtswirksame Schutzrechtsanmeldung online vorzunehmen. Diese Dienstleistung ist nur mit einer qualifizierten Signaturkarte und dem dazugehörigen Kartenleser machbar.

Dokumenten- und Workflowmanagement-Systeme

Rechtsgültiges Signieren von Dokumenten.

Workflowmanagement-Systeme

Papierlose, schnelle und kosteneffiziente Genehmigungsabläufe und rechtsgültiges Signieren von Dokumenten mittels qualifizierter elektronischer Signatur.

Archiv-Systeme

Platzsparende, rechtssichere Langzeitarchivierung von elektronisch signierten Dokumenten (TC Time Stamp).

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